Hygienemanagement

Sterilgutassistent Dr. Uwe Richter


Herr Dr. Richter hat im Jahre 2006 die Ausbildung und Prüfung zum Sterilgutassistenten abgelegt, weil er schon damals die Notwendigkeit hoher Hygienestandards in der Zahnarztpraxis erkannt und umgesetzt hat.

Zertifikat Sterilgutaissistent Dr Richter
Zertifikat Sterilgutaissistent Dr Richter

Staatliche Hygienekontrolle und Covid19


Zahnarztpraxen unterliegen der Aufsicht der Bundesländer. Unsere Praxis wurde im Jahre 2019 vor der Corona Pandemie im Rahmen einer Routinebegehung durch das Regierungspräsidium Stuttgart überprüft. Dabei wurden u.v.a. die Desinfektion und Sterilisation von Instrumenten, Einhaltung der Vorschriften des RKI Robert-Koch-Institutes, die Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitern und Patienten durch Einmalhandschuhe, Mund-Nasen-Schutz, Schutzvisiere,  Raumbelüfungssystemen sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Krankheitsübertragungen einem Check unterzogen. Die Prüfung haben wir mit Erfolg bestanden.

Oberstes Ziel bei der zahnärztliche Behandlung ist der Grundsatz „Primum nil nocere“.

Das bedeutet: als Erstes dem Patienten keinen Schaden zufügen. So ist es von höchster Priorität, den Patienten bei der Behandlung nicht mit zusätzlichen Keimen anzustecken. Im erweiterten Sinn bedeutet es darüber hinaus, Infektionsrisiken nicht nur für den Patienten, sondern auch für das zahnärztliche Personal so gering wie möglich zu halten. Im Infektionsschutzgesetz heißt es: „Zweck des Gesetzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.“

Auf den ersten Blick sollte diese Forderung einfach erfüllbar sein. In Wahrheit gehören die Regeln für eine angemessene Hygiene in Zahnarztpraxen zu den schwierigsten Themen überhaupt. Dies zeigt sich an der außerordentlichen Vielfalt von gesetzlichen, untergesetzlichen – und in unterschiedlichen Bundesländern uneinheitlich ausgelegten – Normen und Vorschriften. Deren Umsetzung ist nur beherrschbar über einen effizienten, mit dem Mitarbeiterteam ausgearbeiteten Hygieneplan, der in ein für die Praxis zugeschnittenes Qualitätsmanagement eingebunden werden und einer kontinuierlichen Anpassung unterworfen sein muss. Dabei hilft der Hygieneleitfaden des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ).

Alle Abläufe müssen schriftlich dokumentiert sein für den Fall der routinemäßigen Begehung durch das Regierungspräsidium BW oder/und das Gesundheitsamt. Gewissermaßen fast „nebenher“ geschieht die Organisation der Praxis und die Patientenbehandlung.

Validierung aller Geräteverfahren


Der Gesetzgeber schreibt vor, dass alle Verfahren für die maschinelle und manuelle Instrumentenwiederaufbereitungen validiert sein müssen: jeder Einzelschritt zur Reinigung, Desinfektion, Sterilisation, Verpackung und Bezeichnung der Instrumente muss im Detail beschrieben, dokumentiert und nachprüfbar sein, um sicherzustellen, dass diese Prozesse unter hoher Qualität stets unter gleichen Standards mit gleichem Ergebnis ablaufen. Dies betrifft die Software der folgenden Geräte:


Sterilisationsgerät, Folienlaminierungsgerät, DAC-Autoklav, RDG-Instrumentenwaschmaschine.

Monitor des Melag Autoklaven

Monitor des Melag Autoklaven mit Parameteranzeige.

Folienlaminierungsgerät

Folienlaminierungsgerät

mit Prüfplakette.

DAC Autoklav für Übertragungsinstrumente

DAC Autoklav für Übertragungsinstrumente. (= Bohrantriebe) mit Parameteranzeige Innenwäsche und Valitechsiegel.

Überblick Aufbereitungsraumes

Überblick Aufbereitungsraumes von links nach rechts:

“Steri, Siegelgerät, DAC, Ultraschall, RDG-Instrumentenreinigung (unten)”.

Reinigungsdesinfektionsgerät

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass alle Verfahren für die maschinelle und manuelle Instrumentenwiederaufbereitungen validiert sein müssen: jeder Einzelschritt zur Reinigung, Desinfektion, Sterilisation, Verpackung und Bezeichnung der Instrumente muss im Detail beschrieben, dokumentiert und nachprüfbar sein, um sicherzustellen, dass diese Prozesse unter hoher Qualität stets unter gleichen Standards mit gleichem Ergebnis ablaufen.

Reduktion von Infektionen durch Hygienemaßnahmen

-Hygieneleitfaden des DAHZ-


Um das Infektionsrisiko in der zahnärztlichen Praxis gering zu halten, ist es von besonderer Bedeutung, ein umfassendes und effizientes Hygienekonzept mit dem gesamten Team aufzustellen, fortlaufend zu überprüfen und kontinuierlich an die letzten Erkenntnisse und Erfordernisse anzupassen.


Dies geschieht mit Hilfe des aktuellen Hygieneleitfadens des DAHZ (Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin), 12. Ausgabe 2018, der ausschließlich in digitaler Form veröffentlicht und bei Bedarf angepasst wird. Derzeitiger Redaktionsstand 20.03.2018.


Die aktuelle Version wurde erstmals in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Zahnmedizin der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) erarbeitet


Es ist das Ziel des DAHZ, den Hygieneleitfaden einer Vielzahl von Praxen zugänglich zu machen und dort zur Anwendung zu bringen. Angehörige von Zahnarztpraxen dürfen den Hygieneleitfaden zum Gebrauch in der eigenen Praxis ausdrucken. Zahnärztekammern und Fachgesellschaften dürfen den unveränderten Hygieneleitfaden auf ihren Internetseiten einstellen und an ihre Mitglieder weitergeben. Eine unveränderte kostenlose Weitergabe unter Angabe des Copyrights im Rahmen der Aus- und Weiterbildung von Praxispersonal (z. B. in Universitäten, Berufsschulen, Zahnärztekammern, durch Fachhandel oder externe Referenten) ist ausdrücklich erwünscht. Voraussetzung ist, dass der DAHZ als Herausgeber benannt ist.

"Dreck macht Speck"


“Dreck macht Speck” lautete ein Spruch unserer Großmütter. Damit wollten sie uns sagen, dass wir es mit unseren Hygienevorstellungen beim Aufwachsen unserer Kinder nicht zu eng sehen sollten. Dass zu viel Hygiene und «Keimfreiheit» tatsächlich nicht zu gesünderen Kindern und Erwachsenen führen, wurde auch von Wissenschaftlern längst bestätigt.


Die so genannte Hygienehypothese besagt, dass die heutzutage – vor allem in der westlichen Welt – keimarme Umgebung, in der unsere Kinder aufwachsen, deren Immunsystem keineswegs positiv beeinflusst, sondern im Gegenteil dessen Entwicklung behindert. Fehlt dem kindlichen Immunsystem die Konfrontation mit nicht krankmachenden Mikroben und ungefährlichen Parasiten, sucht es nach anderen «Gegnern». Nicht selten findet es diese in Antigenen, die zwar an und für sich ungefährlich sind, doch auf die es nicht angemessen reagiert. Die Folge ist eine seit langem zu beobachtende Zunahme von Autoimmunerkrankungen wie Allergien, Asthma und entzündlichen Darmerkrankungen.


Unterstützt wird die Hygienehypothese durch die Erkenntnis, dass Kinder, die auf Bauernhöfen aufwachsen und dort mit mehr Schmutz in Berührung kommen, deutlich seltener an Allergien und Asthma leiden. Ein weiteres Indiz für die Hypothese lässt sich aus den Beobachtungen ableiten, dass Kinder, die mit Spulwürmern infiziert waren, ebenfalls seltener an allergischen Erkrankungen leiden.


Die Untersuchung von Torsten Olszak und seinen Kollegen (1) an den Uniklinken Kiel und München sowie der Harvard Medical School in Boston liefert nun Erklärungsansätze für die Beobachtungen, die zur Hygienehypothese geführt haben. Das Team aus deutschen und US-amerikanischen Wissenschaftlern verglich normale Labormäuse mit Versuchsmäusen, die in sterilen Käfigen gehalten wurden und keimfreie Nahrung erhalten hatten, um zu verhindern, dass sich bei ihnen die natürlicherweise vorhandene Darmflora entwickelt.


Untersuchungen ergaben, dass die so aufgewachsenen Mäuse besonders viele natürliche Killer-T-Zellen in Lunge und Darm aufwiesen. Diese Zellen spielen eine wesentliche Rolle bei der Entwicklung von Autoimmunerkrankungen.

Anschließend setzten die Forscher die Versuchsmäuse im Alter von acht Wochen zu normalen Labormäusen. Dabei mussten sie feststellen, dass sich das Immunsystem der Versuchstiere keineswegs wie erhofft anpasste. Als sie jedoch trächtige zu den normalen Mäusen setzten, stellte sich heraus, dass bei ihren Jungen eine im Rahmen des Normalen liegende Anzahl von natürlichen Killer-T-Zellen nachweisbar war und die Jungen eine geringere Anfälligkeit für entzündliche Darmerkrankungen und Asthma hatten.


Dadurch, dass die Jungen sofort nach der Geburt mit Keimen in Kontakt kamen, die normalerweise bei Mäusen vorkommen und nicht krank machen, kam es zu einer Normalisierung der natürlichen Killer-T-Zellen und einer verbesserten Gesundheit. Diese Versuche am Mausmodell weisen darauf hin, dass der Zeitpunkt, zu dem der Kontakt mit Keimen stattfindet, eine entscheidende Rolle für die Entwicklung des Immunsystems spielt. Um eine langfristig vorbeugende Wirkung zu erzielen, ist ein früher Kontakt wichtig. Auch wenn Erkenntnisse aus Tiermodellen nicht unbedingt auf Menschen übertragbar sind, lässt sich an ihnen doch ablesen, in welche Richtung die Forschung zur Prävention von Autoimmunerkrankungen gehen kann.


Denise Both (05/2012)

1 T. Olszak et al.: Microbial Exposure During Early Life Has Persistent Effects on Natural Killer T Cell Function. In: Science. Online erschienen am 22. März 2012.

Händehygiene und Einmalhandschuhe


Durch eine gewissenhafte Desinfektion der Hände aller Behandler und Assistenzen lassen sich über 50% aller Infektionen vermeiden.


Unser Hygieneplan schreibt vor, dass eine Patientenbehandlung nur mit Einmalhandschuhen durchgeführt werden darf. Davor und danach sind die Hände einer hygienischen oder chirurgischen Händedesinfektion zu unterziehen. Dafür verwenden wir nur zugelassene Desinfektionslösungen in Einmalgebinden.

Für jeden Patienten

frisch sterilisierte Bohrmaschinen mit dem DAC


Die Bohrantriebe werden nach jeder Behandlung nicht nur desinfiziert, sondern in einem Schnellsterilisationsgerät namens DAC sterilisiert – Bohrer und sonstige Instrument selbstverständlich auch.


Jeder Steri-Zyklus wird bei uns Computer basiert dokumentiert und ausschließlich durch eine Freigabe berechtigte Person unter einer 4-Augen-Kontrolle freigegeben.

Häufig gestellte Fragen

Nur validierte Verfahren sind für die Vernichtung von Bakterien und Viren in der Zahnarztpraxis zugelassen. Es erfolgt eine jährliche Kontrolle dieser Verfahren durch eine unabhängige Prüfstelle mit staatlicher Kontrolle und Zulassung. Diese Verfahren sind auch viruzid.

Jeder Sterilisationsprozess muss dokumentiert und aufgezeichnet werden mit Datum und Uhrzeit. Dies muss 5 Jahre im Computer aufbewahrt werden und wird von den Regierungspräsidien bei der regelmäßig stattfindenden Praxisbegehung kontrolliert.

Das Hygienekonzept einer Zahnarztpraxis ist im Hygieneplan dokumentiert. Werden im Hygieneplan die Art der Mund-Nasen-Schutzes beschrieben, so sagt das Hygienekonzept einer Praxis, dass auch Patienten einen MNS tragen müssen und wie sie sich zu verhalten haben. Es sagt auch, dass alle Mitarbeiter im Vergleich zur Zeit vor Covid19 ständig einen Mundschutz zu tragen haben – nicht nur vor dem Patienten.

Es beschreibt die Frischluftanlage unserer Zahnarztpraxis und unsere Klimaanlage.

Es beinhaltet auch, dass wir die Luftfeuchtigkeit prüfen und sie in einem optimalen Bereich gegen Covid19 halten

Weiter ist eines der am besten wirksamen Medikamente zum Spülen gegen SARSCov2 zur Anwendung in unserer Praxis dokumentiert: Listerine Cool mint.

Ihre Experten für Implantate in Heidelberg, Handschuhsheim

Rufen Sie uns an

Schreiben Sie uns

Unsere Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 19:00Uhr
Dienstag 09:00 - 19:00Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00Uhr
Donnerstag 09:00 - 19:00Uhr
Freitag 09:00 - 12:00Uhr

und nach persönlicher Vereinbarung!

Julius Guenther

Zahnarzt Julius Günther