Risikopatienten in der Zahnärztlichen Praxis

Wir begreifen es als unsere Verantwortung, neben der eigentlichen zahnärztlichen Diagnostik und Behandlung die Identifikation medizinischer Risikofaktoren zu erheben.


Ein erstes Screening mit unserem in 1/2019 aktualisierten, indidviduellen ANAMNESEFORMULAR (bitte verlinken) erweitern wir in unserem ärztlichen Erstgespräch und setzen es fort im Aufklärungsgespräch vor zahnärztlichen Eingriffen. Ein Konsil mit Ihrem Hausarzt rundet dieses Procedere ab. Bitte helfen Sie uns bei der Erkennung Ihrer Risiken, indem Sie uns auf Ihre gesundheitliche Besonderheit hinweisen.

Automatischer externer Defibrillator

Die Hauptrisiken in der zahnärztlichen Praxis sind:

Internistische Vorerkrankungen können scheinbar normale Patienten in der Zahnarztpraxis zu Risikopatienten werden lassen. Risikopatienten aus dem Bereich der Herzerkrankungen müssen teilweise lebenslang Blut verdünnende Medikamente einnehmen. Dazu gehören auch Stent Patienten, die einen künstlichen Gefäßersatz zur Offenhaltung von Blutgefäßen oder einen Bypass implantiert erhalten haben. Patienten mit Herzklappenersatz werden vor bakteriellen Eingriffen antibiotisch abgeschirmt.


Unsere Patienten mit labilem Kreislauf können wir mittels Pulsoximeter bezüglich Sauerstoffsättigung und Herzfrequenz begleitend zum Eingriff überwachen.


Für auf Adrenalinzusätze empfindlich reagierende Patienten (z.B. Phäochromozytom) halten wir Lokalanästhetika ohne vasokonstriktorischen Zusatz bereit. Unsere Herzschrittmacher Patienten schirmen wir beim Einsatz von Hochfrequenz Chirurgiegeräten vor schädliche Wellenlängen ab mittels einer Abschirmung in Form einer für diese undurchdringlichen Bleifolie.


Unser Zahnärztliches Medizinsches Versorgungszentrum verfügt über einen Automatichen Externen Herzdefibrillator (AFD, AED, DEFI), mit dem wir Herzstillstandpatienten retten können.


Bereits nach 2 Minuten Herzstillstand überleben nur noch 75% aller Betroffenen. Dieser Wert reduziert sich auf 30% nach 5 Minuten. Aus diesm Grund haben wir für alle Fälle einen „DEFI“ zu Ihrer Sicherheit angeschafft. Dafür bilden unsere Mitarbeiter und wir uns 1 x jährlich fort in kardiopulmonaler Reanimation (CRP) nach den Vorgaben des European Resuscitation Council (ERC). Damit sind wir fit für den medizinischen Notfall. 2 Flaschen medizinischen Sauerstoffs halten wir stets vor.

Blutverdünnende Medikament – vorallem das Aspirin oder ASS – muss nicht prinzipiell für jeden zahnärztlichen Eingriff abgesetzt werden, nicht einmal für eine Zahnentfernung oder Implantat Einsetzung.

1. Thrombozytenaggregationshemmer (ASS, Aspirin, Clopidogrel, Plavix, Iscover, Brilique, Prasugel)

Möglicherweise erhalten Sie als Herzpatient lebenslang ASS – Aspirin oder eine Kombination von ASS+Clopidogrel . Diese Medikamente müssen bei einer zahnärztlichen Behandlung, bei Zahnsteinentfernung oder PZR, bei einer geschlossenen subgingivalen Kürettage, bei einer Zahnentfernung, bei wenigen und einfacheren Implantaten nicht abgesetzt werden. Voraussetzung ist eine schonende Arbeitsweise der Behandler und gegebenenfalls die vorbereitende Einrichtung auf Blutungs stillende Zusatzmaßnahmen.

2. Vitamin K Antagonisten (Markumar, Marcuphen, Falithrom, Phenprogramma, Coumadin)

Gehören Sie dagegen zur Gruppe der Vitamin K Antagonisten wird immer häufiger – aber längst nicht prinzipiell !!! – die Antikoagulation beibehalten: Dies ist jedoch von mehreren Faktoren abhängig: Der Gerinnungswert (INR oder Quick) und Eingriffsart und Größe müssen dies zulassen. Liegen der therapeutische INR > 2.5 (entspricht Quick < 35%) oder handelt es sich um einen Eingriff am Knochen oder mittlere oralchirurgische oder septische Eingriffe, oder befindet sich der Eingriff an schwierigen Stellen (Mundboden, retrale Bereiche), ist eine Umstellung auf andere Blut verdünnende Medikamente indiziert. Dies wird als medikamentöses Bridging bezeichnet und mit Ihrem Hausarzt oder Internisten abgestimmt.

3. NOAK – neue orale Antikoagulantien (Pradaxa/Dabigatran, Xarelto/Rivaroxaban, Lixiana/Edoxaban, Eliquis/Apixaban)

Werden Sie mit den neuen oralen Blutverdünnern behandelt, setzen wir diese Medikamente prinzipiell 1-2 Tage vor dem zahnärztlichen/oralchirurgischen Eingriff in Absprache mit Ihrem Hausarzt/Internisten ab. Die Wiederaufnahme der Medikation erfolgt meistens nach 6-12 Stunden, wenn in der Eingriffs und Risiko bezogenen individuellen Beobachtungszeit keine Nachblutungen aufgetreten sind.

Biphosphonate (Zoledronat: Aclasta+Zometa, Teriparatid, Alendronat: Fosamax+Fosavance, Pamidronat, Ibandronat: Bonviva, Risedronat: Actonel, Clodronat: Bonefos, Etidronat) und Monoklonale IgG2-anti-RANKL-Antikörper Denosumab (Xgeva, Prolia) sowie VEGF-AK Bevacizumab (Avastin).


Biphosphonate sind Medikamente, die in den Knochenstoffwechsel eingreifen. Der menschliche Knochen wird ständig auf- und abgebaut – auch noch im hohen Alter. Durch Hemmung der für den Knochenabbau zuständigen Zellen (Osteoklasten), führen diese Medikamente zu wieder mehr Knochenanbau und Knochendichte. Sie finden daher Anwendung bei Osteoporose und auch bei Krebserkrankungen, die sich in die Knochen ausbreiten. Hierzu zählen das Mamma- und das Prostatacarcinom. Außerdem werden sie bei einzelnen rheumatischen Erkrankungen eingesetzt. Die Antikörper Denosumab und Bevacizumab haben – grob vereinfacht – im Ergebnis ähnliche Wirkungen wie die Bisphosphonate.


Beiden Stoffgruppen gemeinsam ist ihre Wirkung gegen die Knochenauflösung innerhalb des Remodeling. Da sie also antiresorptiv wirken, werden sie als Antiresorptiva bezeichnet. Leider haben sie eine beträchtliche Nebenwirkung auf die Kieferknochen unter Bakterienzutritt. Hier können diese Medikamente dazu beitragen, dass die Kieferknochen sich entzünden und teilweise oder gar völlig absterben können, was auch mit Antibiotika nur schwer beherrschbar sein kann. Dieses durch Biphosphonat induzierte Krankheitsbild wird als Antiresorptiva assoziierte Kiefernekrose bezeichnet. Dafür hat sich der Begriff MRONJ eingebürgert. Er steht für medicament related osteo necrosis on jaw.


Wegen der schwer beherrschbaren Nebenwirkungen dieser Medikamente, muss jeder Bisphosphonat-Monoklonaler-Antikörper-Patient vor Aufnahme der Therapie Zahn saniert werden und während der Therapie engmaschig überwacht und bezüglich seiner Mundhygiene und parodontaler Gesundheit sich häufigeren Reinigungen unterziehen.

In Abhängigkeit von Ihrem individuellen Nachblutungsrisiko sichern wir Sie als erstes chirurgisch-operativ durch individuelle mehrschichtige Nahttechniken und – wenn notwendig – durch Gefäßabbindung, zweitens mechanisch obstruktiv durch präoparative Anfertigung von Wundschutz- oder Verbandplatten und schließlich medikamentös durch Hämostyptika und Fibrinolyseinhibitoren. Dass der Eingriff besonders schonend unter erhöhter Rücksichtnahme auf Blutgefäßverläufe und unter Verwendung eines Koagulationsgerätes durchgeführt wird, versteht sich von selbst.


Bei allen Hochrisikopatienten mit Implantaten raten wir zudem zum Einsatz von dreidimensionalen Navigationsverfahren.


Vor dem Einsetzen von Implantaten wird eine dreidimensionale Röntgenbildgebung – ein sogenanntes Digitales Volumentomogramm (DVT) – angefertigt, auf dessen Basis die Implantate am Computer geplant werden und ihre Bohrposition auf eine Schablone übertragen wird. Mit Hilfe dieser Navigationsschablone können die Implantatbohrungen quasi blind direkt durch das Zahnfleisch hindurch in den Kieferknochen ausgeführt werden – ohne dass ein Schnitt gemacht werden muss. Dadurch werden ein offener Schnitt, eine zwangsweise damit erzeugte Blutung das Zunähen und somit viel Zeit eingespart. Durch diese minimalinvasive Schlüssellochtechnik reduzieren sich also OP-Dauer sowie das Schwellungs- und Nachblutungsrisiko ganz erheblich.

Bei Diabetes Patienten ist wegen der reduzierten Immunabwehr und der Disposition zur schlechteren Wundheilung bei chirurgischen Eingriffen eher eine antibiotische Abschirmung angeraten. Dies ist auch abhängig von der Einstellung der Zuckererkrankung. Parodontalerkrankungen (Zahnfleischentzündungen) können in einen schlecht einstellbaren Diabetes münden und umgekehrt. Wir raten daher vor einem parodontal- oder Zahn chirurgischen Eingriff zu einer Überprüfung durch den Hausarzt oder Internisten, mit dem wir dann konsiliarisch zusammenarbeiten. Unser Recall Wiedereinbestellsystem, mit dem wir Sie an Ihre Prophylaxetermine bei uns erinnern, richten wir auf Ihre persönliche Notwendigkeit ein.


In über 35 Jahren hatten wir in unserer Praxis keine Unverträglichkeit eines Arzneimittels oder einer Spritze, die in einen anaphylaktischen Schock als schlimmste Sofortallergie mündete. Für den schlimmsten Fall halten wir die dafür notwendigen Medikamente inklusive unserer Notfallausrüstung parat und sind als Praxisteam darauf vorbereitet.


Wenn Sie unter Unverträglichkeiten auf bestimmte zahnärztliche Materialien leiden, lassen wir Sie durch Ihren Dermatologen in einem Sensibilitätstest, üblicherweise einen Epikutantest (ECT) , überprüfen. Es gibt auch die Möglichkeit,zahnärztliche Materialien wie Kunststoffe, Metalle und Wurzelfülmaterialien in Labortests zu untersuchen. Dabei wird mit Ihrem Blut ein Lymphozyten-Transformations-Test (LTT) durchgeführt. Wir beraten Sie darüber gerne in einem persönlichen Gespräch.

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Julius Guenther

Zahnarzt Julius Günther