Kosten – Ratenzahlung – Steuersparen

Das Deutsche Zahnärztliche Rechenzentrum DZR bietet Ihnen attraktive Teilzahlungs- und Serviceangebote an. So gibt es eine 5 monatige, kostenlose – also zinsfreie – Ratenzahlungsvereinbarung, die man vor der Behandlung beantragen an. Bitte wenden Sie sich deshalb vor Beginn der Behandlung an unsere Rezeption.


So ungelegen Rechnungen auch sind, können Kosten für Zahnbehandlung auch die Steuerlast reduzieren: Zahnbehandlungskosten senken tatsächlich Ihre Steuerlast . Wenn bei Ihnen eine umfassende, kostenaufwändige zahnärztliche Behandlung durchgeführt werden muss, können Sie die Kosten in Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung nach §33 des Einkommensteuergesetzes geltend machen. Diese

"außergewöhnliche Belastung" wird am Gesamteinkommen prozentual berechnet und dadurch Ihre Steuerzahlung verringert. Fragen Sie dazu Ihren Steuerberater.

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Unsere Öffnungszeiten:


Montag 09:00 - 19:00Uhr
Dienstag 09:00 - 19:00Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00Uhr
Donnerstag 09:00 - 19:00Uhr
Freitag 09:00 - 12:00Uhr

und nach persönlicher Vereinbarung!

Julius Guenther

Zahnarzt Julius Günther